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Qviviv
Wohnen. Innenarchitektur. Möbel. Textiles.
Synne Marienfeld
Dipl.-Ing. Innenarchitektur (FH)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Qviviv.
2. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Verbraucher natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Unterlagen des Kunden
1. Das Versenden der Unterlagen (Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Fotos, Maßangaben, Muster, etc.) durch den Kunden an Qviviv stellt ein bindendes Angebot dar. Qviviv ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn Qviviv innerhalb dieser Frist die gewünschten Leistungen erbringt.
2. Da die Planung aus der Ferne erfolgt, können die eingereichten Vorgaben nicht von Qviviv überprüft werden. Dies betrifft insbesondre die Maßangaben. Die Unterlagen (Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Fotos, Maßangaben, Muster, etc.) des Kunden können nur annähernd die genaue Situation beschreiben. Auf dieser Grundlage beruhend, sind Maß- und Ausführungsangaben, die von Qviviv erstellt werden, als reine Entwurfsplanung zu verstehen. Für die Ausführung und Umsetzung der erbrachten Vorschläge ist der Kunde ausschliesslich selbst verantwortlich.
3. In diesem Vertrag sind alle Vereinbarungen, die zwischen Qviviv und dem Kunden im Bezug auf die Ausführung der Wohnberatung getroffen werden, schriftlich niedergelegt.
4. Qviviv behält sich das Eigentums- und Urheberrecht für die gefertigten Zeichnungen, Entwürfe und sonstigen Unterlagen vor. Qviviv hat damit das Recht, die gefertigten Zeichnungen, Entwürfe und sonstigen Unterlagen, in anonymisierter Form, im Internet und in den Printmedien zu Werbe- und Dokumentationszwecken zu veröffentlichen. Ist der Kunde nicht einverstanden, muss der Kunde Qviviv spätestens bei der Erteilung des Auftrages darüber informieren.
5. Kostet die Realisierung der Gestaltungsvorschläge mehr als 25.000 Euro, muss laut der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein gesondertes Honorar vereinbart werden.
Die Planungsleistung und Wohnberatung wird ausschließlich für Projekte gemacht, deren Realisierung eine Aufwendung von 25.000 Euro nicht übersteigt.
Darum tritt § 16 Abs. 2 HOAI - Berechnung des Honorars als Pauschalhonorar - in Kraft.
§ 3 Leistungsvorbehalt
1. Sollten die Unterlagen des Kunden nicht vollständig sein, wird der Kunde per elektronischer mail informiert. Erst wenn die Unterlagen des Kunden vollständig sind, kann mit der Entwurfsplanungsleistung begonnen werden.
§ 4 Leistung, Ausführung und Umfang
1. Die Leistungen von Qviviv sind reine Entwurfsplanungsleistungen.
2. Qviviv verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und qualitativ hochwertigen Ausführung der vereinbarten Leistungen. Die Planungsleistung umfasst den Entwurfsvorschlag für eine Möblierung, eine Dekorations- und Farbberatung anhand der vom Kunden übermittelten Informationen und Wünsche.
3. Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen von Qviviv erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
4. Qviviv verpflichtet sich, die vom Kunden erhaltenen Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Qviviv gibt keine Daten an Dritte weiter.
5. Qviviv erbringt die Leistung grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Werktagen, beginnend mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Honorarzahlung auf unserem Konto. Die Frist verlängert sich automatisch, wenn die Unterlagen des Kunden unvollständig sind und so die Erbringung der Leistung nicht oder nur teilweise möglich ist. Für den Fall, daß es Qviviv aufgrund der Auftragslage nicht möglich ist, die Leistung innerhalb der Frist zu erbringen, bestimmt Qviviv den Leistungszeitpunkt neu und teilt diesen unverzüglich dem Kunden mit. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können gegenüber Unternehmern nicht geltend gemacht werden.
6. Kann ein vereinbarter Termin der Leistungserbringung durch Qviviv aufgrund Höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Qviviv aus der entstandenen
Terminverzögerung. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Tod oder längere Krankheit eines mit dem Projekt befassten Mitarbeiters von Qviviv. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.
§ 5 Gestaltungsfreiheit
1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Qviviv Gestaltungsfreiheit.
2. Die durch den Kunden beigebrachten Unterlagen (Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Fotos, Maßangaben, Muster, etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die unter "Preise" aufgeführten Preise sind bindend. Die Preise gelten für die erstellten Unterlagen, die der Kunde per e-Mail erhält.
2. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
3. Die Zahlung des Preises erfolgt per Vorkasse. Sobald die vollständigen Unterlagen bei Qviviv eingegangen sind, erhält der Kunde per elektronischer mail eine Auftragsbestätigung mit einer Honorarforderung. Erst wenn das Honorar auf unserem Konto gutgeschrieben ist, beginnt Qviviv mit der Erbringung der vereinbarten Leistung. Dann beginnt auch der Bearbeitunszeitraum von 10 Werktagen.
4. Unvorhergesehene Arbeiten und Veränderungen, die während der Planungsphase auf Kundenwunsch gefertigt werden und nicht von Anfang an eingeplant wurden, werden von Qviviv gesondert berechnet.
5. Kündigt der Kunde nach Zahlung des Honorars und nach Beginn der Planungsphase durch Qviviv den mit Qviviv abgeschlossenen Vertrag, berechnet Qviviv dem Kunden pauschal 20% der vereinbarten Vergütung als Aufwandsentschädigung.
6. Der Kunde hat ein Aufrechnungsrecht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder von Qviviv anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Bis zur Fälligkeit des Honorars können Sie Ihre Vertragserkärung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an:
Qviviv
Synne Marienfeld
Dorfstraße 4
23843 Travenbrück
2. Die Leistung gilt auch dann als erbracht, wenn der Entwurf dem Kunden nicht gefällt.
§ 8 Haftung
1. Die erbrachten Leistungen von Qviviv basieren ausschliesslich auf Informationen und Unterlagen des Kunden. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
2. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit Qviviv einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, ist die Haftung auf den Betrag der Auftragssumme begrenzt.
3. Qviviv hat die Inhalte der Website sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Qviviv übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der Informationen, die zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde trägt das Risiko der Nutzung der bereigestellten Informationen selbst. Alle Informationen werden von Qviviv unverbindlich zur Verfügung gestellt.
4. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nach Angabe des Gerichts nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Qviviv distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Website und macht sich die Inhalte der gelinkten Seiten nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf dieser Website sowie eventuell vorhandene Linklisten und Foren, die zur Zeit aktiv sind oder künftig aktiv werden.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt da Recht der Bundesrepublik Deutschland für diesen Vertrag.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Qviviv.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Qviviv (23843 Travenbrück) zuständige Gericht. Ist der Kunde Verbraucher, der den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abgeschlossen hat und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gerichtsstand von Qviviv (23843 Travenbrück).
